Baumfällung & Baumrodung

Uns ist kein Baum zu klein und auch keiner zu groß.

Der Bernegger ist Ihr kompetenter Partner in allen Belangen rund um den Baum. Wir begleiten Sie und Ihre Bäume ein Baumleben lang. Auch wenn es darum geht ein Baumleben sicher zu beenden, ist Der Bernegger Ihr idealer Partner.

Egal wie unzugänglich Ihr Baum auch stehen mag, unser Wissen und unsere technische Ausstattung ermöglichen es uns, immer eine Lösung für die Entfernung Ihres Baumes zu finden.

Angefangen vom einfachen Fällen, über das Abrtragen von oben herab mittels Klettertechnik, bis hin zum Wegheben mittels Autokran, auch über Häuser hinweg, finden wir immer einen Weg. Und wenn gar kein anderer Weg da ist, holen wir halt den Hubschrauber.

Fällkran

Eine große Erleichterung und ein großer Gewinn an Sicherheit ist unser neuer Fällkran „Merlo Roto 50.30 S-Plus“, welcher mit einer Reichweite von 30 Metern Bäumstücke festhält, abschneidet und kontrolliert zu Boden legt.

Abtransport

Selbstverständlich transportieren wir das anfallende Holz- und Astmaterial für Sie ab und entsorgen es fachgerecht! Ist entsprechend verwertbares Holz dabei, berücksichtigen wir dies selbstverständlich in der Preisbildung. Natürlich gehört auch das Entfernen von Wurzeln zu unseren Kompetenzen.

Eine Besichtigung und Kostenvoranschlag sind kostenlos und unverbindlich!

Baum fällen in Salzburg

Wenn Sie in der Stadt Salzburg einen Baum fällen möchten, gibt es einiges zu beachten. Aufgrund der Salzburger Baumschutzverordnung von 1992 benötigt man für die Entfernung, Rodung oder Fällung von Bäumen einer bestimmten Größe eine Bewilligung des Salzburger Magistrats.

Im Gebiet der Landeshauptstadt Salzburg sind geschützt:

  • die Eibe mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm
  • die Fichte, Weide, Pappel und Lärche mit einem Stammumfang von mindestens 120 cm und
  • alle Laub- und Nadelhölzer mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm

Der Baumschutz findet unter anderem keine Anwendung auf Waldbäume, Bäume auf Dachgärten, Bäume in Friedhöfen, die innerhalb von Grabeinfassungen stehen und Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen Schutzumfang § 1 (3) 4.

» Auf der Seite des Magistrats der Stadt Salzburg finden Sie alle Informationen zu diesem Thema sowie das entsprechende Formular für den Download.