Sicherheitspflicht

§ 1319 ABGB besagt, dass der Baumeigentümer als Verantwortlicher grundsätzlich verpflichtet ist, Schäden durch Bäume an Personen und Sachen zu verhindern. Verletzt er diese Pflicht, ist er für eingetretene Schaden haftbar.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du kannst diese HTML-Tags und -Attribute verwenden:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>