§ 1319 ABGB besagt, dass der Baumeigentümer als Verantwortlicher grundsätzlich verpflichtet ist, Schäden durch Bäume an Personen und Sachen zu verhindern. Verletzt er diese Pflicht, ist er für eingetretene Schaden haftbar.
DER BERNEGGER GMBH
Ing. Gerhard Bernegger, MBA
- Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung
- European Tree Technician
- Forstwirtschaftsmeister
Schlosserstraße 2
5082 Grödig